AGB

Für den Fall der Fälle haben wir Ihnen hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.

Stand: 23.04.2023

§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") an Seminaren, Kugellagergesprächen, Erzählsalons, Workshops und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und dem Verein Erzähl mir was! Verein für Erzählkunst und Erzählkultur, Reiherbeize 26, 14169 Berlin (nachfolgend „Verein“). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Zusätzlich gelten die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen beigefügten allgemeinen Hinweise.

§ 2 Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich über Internet, Brief oder E-Mail anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Seminarvertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn der Verein die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die  

die Teilnehmergebühr auf das Konto des Vereins gutgeschrieben worden ist, ist die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich und ist der Seminarvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Verein zustandegekommen. Der Seminarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die im Veranstaltungshinweis angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.


§ 3 Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € bis vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn über Internet, Brief oder E-Mail möglich. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bis zu einer Woche 100 Prozent der Teilnahmegebühr fällig.

§ 4 Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Verein berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

§ 5 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Verein behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

§ 6 Ablehnung einer Anmeldung
Der Verein kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm, das auf der Webseite und/oder in der schriftlichen Einladung enthalten ist. Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig, erst nach Eingang der Zahlung ist die Anmeldung verbindlich.
Informationen zu der Bankverbindung des Vereins finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail und im Impressum der Webseite. Die Bezahlung durch Übersendung von Schecks ist nicht möglich.

§ 8 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Verein überlässt dem Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vereins gestattet. Bei der Veranstaltung etwaig entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen in Publikationen des Vereins, in Publikationen des jeweiligen Veranstaltungshauses, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht.

§ 9 Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Der Verein verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Er verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung seiner Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, ggf. Funktion in Organisation, ggf. Organisation und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Der Verein ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.

§ 10 Haftung
Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Vereins für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt: Der Verein haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden; der Verein haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Verein eine Garantie übernommen hat. Die vorangegangen Regelungen gelten entsprechend für die Haftung des Vereins für vergebliche Aufwendungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

§ 11 Allgemeines
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Seminarvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Berlin-Charlottenburg als ausschließlichen Gerichtsstand. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Verein nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.